Antrag Ermässigung
Ermässigungsanträge können jeweils bis Ende August (für das Herbstsemester) bzw. bis Ende Februar (für das Frühlingssemester, bei neuen Schüler*innen) eingereicht werden. Bitte legen Sie dem Antrag eine aktuelle Steuerrechnung bei (auch eine provisorische), senden Sie bitte keine Steuererklärungen mit. Sie können uns die Steuerrechnung auch per Post senden oder im Sekretariat der Musikschule abgeben. Der Antrag muss jeweils im Sommer erneuert werden.