Antrag Ermässigung

Ermässigungsanträge können jeweils bis Ende August (für das Herbstsemester) bzw. bis Ende Februar (für das Frühlingssemester, bei neuen Schüler*innen) eingereicht werden. Bitte legen Sie dem Antrag eine aktuelle Steuerrechnung bei (auch eine provisorische), senden Sie bitte keine Steuererklärungen mit. Sie können uns die Steuerrechnung auch per Post senden oder im Sekretariat der Musikschule abgeben. Der Antrag muss jeweils im Sommer erneuert werden. 

Reglement


Antrag Ermässigung

Dieses Feld nur ausfüllen, wenn das Kind bei der Mutter oder bei Mutter und Vater lebt.

Dieses Feld nur ausfüllen, wenn das Kind beim Vater oder bei Mutter und Vater lebt.

bitte fügen Sie Ihre Steuerrechnung bei (jpg, pdf o.ä.)